Fachkommissionen

Für die Vorbereitung besonderer Geschäfte werden Fachkommissionen eingesetzt. Zur Bearbeitung bundesrätlicher Verordnungen und von Richtlinien hat die EKAS gegenwärtig folgende ständige, auf bestimmte Gebiete spezialisierte Fachkommissionen:


  • Fachkommission 15 "Gase und Schweissen"
    (Präsident: vakant)
  • Fachkommission 18 "Landwirtschaft"
    (Präsident: vakant)


In jeder dieser Fachkommissionen wirken ausgewiesene Spezialisten der zu bearbeitenden Gebiete und je mindestens ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der betroffenen Branchen mit. Je nach Arbeitsbereich werden auch Hersteller, Importeure, Händler und Anwender beigezogen.