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22.02.2021
Finanzierung von Covid-19-Kontrollen durch die EKAS
Die EKAS vergütet den Durchführungsorganen des ArG und der Suva auch ihre Aufwendungen für den Vollzug der Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Covid-19 gemäss Art. 4 des Covid-19-Gesetzes.
Im Jahr 2020 hat die EKAS den kantonalen Arbeitsinspektoraten 22'177 und der Suva 13'624 Covid-19-Kontrollen bezahlt (davon 10`016 Kontrollen der Suva auf Baustellen und 3`608 in Gewerbe- und Industriebetrieben).